Rechtsprechung
RG, 24.09.1937 - 1 D 1035/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ein Postbeamter, der eine Nachnahmesendung ohne Bezahlung des Nachnahmebetrages aushändigt, "unterdrückt" sie i. S. des § 354 StGB., und zwar auch dann, wenn der Empfänger willens und fähig ist, den Betrag nachträglich unverzüglich an die Post abzuliefern, und der Beamte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 71, 330
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53
Rechtsmittel
Dass ein Nichtbeamter sich bei Anstiftung zu einem echten Beamtendelikt nach der für den Täter geltenden Vorschrift strafbar macht, steht in der Rechtsprechung fest (RGSt 28, 100, 101 f; 71, 330, 332). - BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55
Rechtsmittel
Rechtlich unbedenklich ist die Annahme des Tatbestandes des § 354 StGB, den das Landgericht zutreffend in der Aushändigung der Nachnahmepakete an Frau M. ohne volle Bezahlung gesehen hat (RGSt 71, 330).